|
Ferien auf dem Bauernhof
Kerstin und Ehler Meyer Hof GOSACKE
Preise pro Tag in Euro |
Hauptsaison vom 1.6. bis 30.9. |
Nebensaison vom 1.10. bis 31.5. |
1 - 4 Personen |
50,00 |
40,00 |
letzter oder einziger Tag |
75,00 |
70,00 |
Frühstück |
5,20 |
5,20 |
Einzelübernachtung Einzelübernachtung mit Frühstück |
18,00 25,00 |
18,00 25,00 |
Bettwäsche,Handtücher,Wasser,Strom und Heizung sind in allen Preisen enthalten.
|
Das Ferienhaus ist fertig zum Bezug am Anreisetag ab 15 Uhr. Am Abreisetag übergeben Sie das Ferienhaus bitte bis 10 Uhr, wenn es in der nächsten Nacht wieder belegt ist, sonst nach Absprache.
|
Geschäftsbedingungen |
Der Rechnungs- und Zahlungsverkehr erfolgt direkt zwischen dem Gast und dem Vermieter.
Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) entsprechen:
1. Wird ein Ferienhaus bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.
a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Ferienhaus entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Ferienhauses zu bezahlen.
3. Nimmt ein Gast das bestellte Ferienhaus nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
|
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben.
Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt der Schadensersatz bei
Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) 80% Übernachtung / Halbpension 70% Übernachtung / Vollpension 60%
des vertraglich vereinbarten Preises.
Im Mietpreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den Abschluß.
4. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
5. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
6. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Ferienhauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
|
|